Wussten sie eigentlich, dass bisher kontrolliert werden konnte, wann sie mit wem telefoniert haben? Wussten sie denn auch, dass bisher überwacht werden konnte, wem sie wann welche E-Post gesendet haben? Gut dann wissen sie ja schon eine Menge über die Vorratsdatenspeicherung, auch Verrats-Datenspeicherung genannt. Sie sollten aber auch wissen, dass dadurch auch überprüft werden konnte, wo sie sich wann genau aufgehalten haben.
Es konnte überprüft werden, ob Herr Peter Mustermann sich tatsächlich auf der Arbeit aufhielt und nicht etwa im Bordell oder z. B. beim Schlachter, was bestimmt sehr sehr kriminell ist. Wie das möglich war? Wenn sie im Besitz eines Mobiltelefones sind, sollten sie wissen, dass sich ihr Telefon, wenn es eingeschaltet ist, immer bei dem nächsten Funkmast einwählt. Somit konnte von jedem ein sogenanntes Bewegungsprofil erstellt werden. Auch die Bewegungen von Ihnen konnten somit überprüft werden.
Die DVU war von Anfang an gegen diese unsägliche Art der Überwachung. Nun hat sich das Bundesverfassungsgericht der Meinung der DVU angeschlossen und diese Datenspeicherung als verfassungswidrig eingestuft. Somit wurde einmal mehr gezeigt, dass wenigstens unsere Gerichte das Grundgesetz ernst nehmen und es stärkt wo es nottut. Bleibt nun zu hoffen, dass die Auslandseinsätze der Bundeswehr so schnell wie möglich beendet werden.
Weiterführend lesen sie bitte auf dvu.de: Überwachung beenden!


#1 von Benjamin Heim unter 5. März 2010
Ich bin froh dass das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung abgeshafft hat, man sollte noch mehr abschaffen…..